17.09.2013 · Fachbeitrag · Änderung des Steuerbescheids
Widerstreitende Steuerfestsetzungen
| Nach § 174 Abs. 4 AO können bestandskräftige Fälle geändert werden, wenn aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen ist, der durch Einspruch oder Antrag zugunsten des Steuerpflichtigen geändert worden ist (BFH 16.4.13, IX R 22/11, Abruf-Nr. 132166 ). |
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