· Fachbeitrag · Beratungspraxis
Grenzüberschreitende Steuerberatung - nie ohne Partner
von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin, Nürnberg
| Heute haben die meisten Unternehmen Lieferanten oder Kunden im Ausland. Mit der zunehmenden internationalen Vernetzung der Märkte wächst auch die Zahl der Sachverhalte mit Auslandsbezug auf den Schreibtischen der Steuerberater. Ihre Bearbeitung ist nicht immer einfach und eine seriöse Mandatsbetreuung erfordert häufig die Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen. Was es dabei zu beachten gilt, zeigt dieser Beitrag. |
Andere Länder, andere Regeln
„Geschäftsführer wollen gern alles im Groben regeln“, sagt Marcin Grześkowiak. Der in Warschau ansässige Steuerberater (doradca podatkowy) mit Tätigkeitsschwerpunkt im internationalen Steuerrecht hat sich auf die Betreuung von deutschsprachigen Mandanten in Polen spezialisiert. Doch das funktioniert oftmals nicht - vor allen Dingen dann nicht, wenn diese international agieren. Mit dem Gang über die Grenze kommt ein zweites Rechtssystem mit teilweise stark unterschiedlichen Regeln ins Spiel.
„Das große Risiko liegt in der unterschiedlichen Beurteilung der Sachverhalte durch die einzelnen Staaten“, weiß Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Christian Schmidt, Steuerberater aus Nürnberg, Leiter „Kompetenzzentrum Internationales Steuerrecht Mittelstand“ bei PwC und ordentlicher Professor an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. So kann der ausländische Staat - zum Beispiel Polen - bei einem Vorgang eine Betriebsstätte annehmen, während eine solche nach deutschem Steuerrecht nicht vorliegt. Problematische Länder sind hier insbesondere Italien, China und Indien. Wird dies übersehen, droht die Doppelbesteuerung.
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