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  • · Nachricht · Besteuerungsverfahren

    Empfehlungen zur Belegvorlage für Steuererklärungen ab VZ 2017

    | Mit dem Gesetz der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens kam für VZ ab 2017 die Belegvorhaltepflicht. Belege werden nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für vorgehalten. Die bayerische Steuerverwaltung hat zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg sowie der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Empfehlungen zur Belegvorlage für Angehörige der steuerberatenden Berufe i. S. der §§ 3 und 4 StBerG erarbeitet. |

     

    Faustregel

    Je bedeutender ein steuerlicher Sachverhalt ist, desto höher sind die Anforderungen an die Belegvorlage. Ein steuerlicher Sachverhalt ist in der Regel bedeutend, wenn er

    • neu bzw. erstmalig oder einmalig ist,
    • einen außergewöhnlichen (Geschäfts-)Vorfall darstellt
    • sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder
    • eine spürbare steuerliche Auswirkung nach sich zieht.

     

    Für die Empfehlungen zur Belegvorlage siehe im Einzelnen die folgende Aufstellung:

     

    • Empfohlene Belegvorlage in Einzelfällen
    Steuererklärung/ Anlage
    Sachverhalt
    Beleg/Nachweis

    Mantelbogen

    Erstmalige Zahlung dauernder Lasten

    Zugrunde liegender Vertrag (über Vermögensübertragung)

    Erstmalige Geltendmachung einer Behinderung (bzw. bei Änderung oder Verlängerung)

    Nachweis der Behinderung nach § 65 EStDV

    Anlage Vorsorgeaufwand

    Eigene Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

    Bescheinigung der Versorgungseinrichtung

    Anlage Unterhalt

    Erstmalige Zahlung von Auslandsunterhalt

    Unterhaltsbescheinigung, Zahlungsnachweis

    Bescheinigung EU/EWR

    Antrag auf (fiktive) unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG

    Bescheinigung EU/EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung

    Anlage N

    Ermäßigte Besteuerung wegen Entlassungsentschädigung/Abfindung, Arbeitslohn für mehrere Jahre

    Vertrag/sonstige Unterlagen/Erläuterungen

    Fälle des § 41b Abs. 3 EStG (Lohnsteuerbescheinigungsdaten werden nicht übermittelt)

    Besondere Lohnsteuerbescheinigung

    Erstmalige Geltendmachung von doppelter Haushaltsführung

    Nachweise (z. B. Mietvertrag für doppelten Haushalt, Nachweise über Fahrtkosten, detaillierte Kostenaufstellung)

    Erstmalige Geltendmachung eines häuslichen Arbeitszimmers

    Darstellung der Voraussetzungen, Wohnflächenermittlung, Kostenübersicht

    Anlage AUS/ Anlage N-AUS

    Ausländische Einkünfte

    Nachweis der Besteuerung im Ausland

    Anlage G/ Anlage S/ Anlage L

    Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebs (§§ 14, 16 EStG)

    Schlussbilanz, ggf. Übergangsgewinn, Aufgabegewinnberechnung, Vertragsunterlagen

    Vorgänge zu § 17 EStG

    Vertragsunterlagen, Angaben zum Erwerbszeitpunkt und zur Höhe der Beteiligung, ggf. Nachweise zur Inanspruchnahme

    Anlage KAP

    Erträge aus Kapitalanlagen bei Kreditinstituten im Ausland

    Nachweis zur anrechenbaren ausländischen Steuer

    Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage

    Nachweis der Anschaffungskosten

    Anlage V

    Erstmalige Vermietung (analog: Verpachtung)

    Mietvertrag, Kaufvertrag, Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage (ggf. Kaufpreisaufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte), Darlehensverträge oder sonstige Finanzierungsnachweise

    Mietausfälle/Leerstandszeiten

    Erläuterungen, ggf. Nachweise

    Anlage Kind

    Schulgeld im Erstjahr

    Vertrag/Rechnung, Zahlungsnachweis

    Kinderbetreuungskosten im Erstjahr

    Betreuungsvertrag, Zahlungsnachweis

    Umsatzsteuer-Jahreserklärung

    USt-Organschaft

    Übersicht über die Zusammensetzung der Umsätze und Vorsteuern

    Signifikante Abweichung zwischen Voranmeldung und Jahreserklärung

    Erläuterung

    Feststellungserklärungen

    Ausscheiden/Eintritt von Gesellschaftern, Umwandlung, Einbringung in die Personengesellschaft

    Verträge und ggf. die dazugehörigen Registeranmeldungen

    Anlage EÜR

    Abgabe der Anlage EÜR

    Kontennachweise zur Gewinnermittlung

    Körperschaftsteuererklärung

    Änderung der Beteiligungsverhältnisse sowie der vertraglichen Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahestehenden Personen

    Verträge/Gesellschafterbeschlüsse bzw. Begründung für die Änderung

    Umwandlungen und Einbringungen

    Verträge und ggf. die dazugehörigen Registeranmeldungen

    Anrechenbare Kapitalertragsteuer

    Steuerbescheinigung zur anrechenbaren Kapitalertragsteuer

     

    Hinweis zur Zeile 98 in der Einkommensteuererklärung

    Falls mit der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen eingereicht werden sollen, darf nichts in Zeile 98 eingetragen werden; denn sonst wird zwingend eine personellen Fallbearbeitung im Finanzamt ausgelöst, wodurch sich die Bearbeitungszeit der Steuererklärung verlängert.

    Quelle: ID 45493245