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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Der richtige Weg im Umgang mit der Prüfungsanordnung für Berater und Mandant (Teil 1)

    von RA Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht

    | Der Steuerberater erhält eine Prüfungsanordnung für den Steuerpflichtigen und leitet diese weiter. Eine typische Situation im Kanzleialltag. Dabei fällt die Reaktion des Mandanten je nach Typ unterschiedlich aus. Vom Übereifrigen, der sofort Einspruch einlegt, bis zum Verdränger, der das Papier in der Schublade verschwinden lässt, ist die Bandbreite weit gefächert. Aber egal was man macht, die Prüfung kommt so oder so. Weder lässt sich die Prüfungsanordnung durch Rechtsmittel, Betriebsschließungen oder Umzug beseitigen noch ist die sich anschließende Prüfung zu vermeiden. |

    1. Prüfkriterien auf Beraterseite

    Manch ein Mandant versucht durch Fristverlängerungsanträge oder mehr-fache Verlegungsanträge die Prüfung aufzuschieben. Eine drohende Verjährung für Altzeiträume kann dadurch jedoch nicht herbeigeführt werden. Auch wenn die Verjährung nicht „erarbeitet“ werden kann, ist es wichtig, den Verjährungseintritt zu prüfen. Auch ist zu ermitteln, welche Zeiträume geprüft werden dürfen. Darüber hinaus gibt es einige Punkte einer Prüfungsanordnung, die checklistenartig kontrolliert werden sollten:

     

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