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  • 17.03.2016 · Fachbeitrag · Büroausstattung

    Rentenversicherer ist zur Verschaffung eines höhenverstellbaren Schreibtisches verpflichtet

    | Das LSG Rheinland-Pfalz hat den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung dazu verurteilt, einem Versicherten einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch, der ein wechselndes Arbeiten im Sitzen und Stehen ermöglicht, zu verschaffen (LSG Rheinland-Pfalz 2.3.16, L 6 R 504/14). |

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