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  • 15.03.2018 · Nachricht · Bundesfinanzhof

    Beitragserstattung durch berufsständische Versorgungseinrichtungen

    | Die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (BFH 10.10.17, X R 3/17, Abruf-Nr. 199763 ). |