16.03.2017 · Nachricht · Bundesfinanzministerium
Billigkeitsmaßnahmen bei Festsetzung oder Erhebung von Steuern
| Bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, und von Zinsen auf solche Steuern gelten einige Besonderheiten. Das BMF aktualisiert regelmäßig die Fälle, in welchen das BMF den Billigkeitsmaßnahmen der Landesfinanzbehörden zustimmen muss und legt weiterhin fest, wann ohne Zustimmung des BMF entschieden werden kann (BMF 15.2.17, IV A 3 - S 0336/07/10010-02). |
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