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  • 14.06.2018 · Nachricht · Bundesfinanzministerium

    Gesetzliche Neuregelung des § 146b AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

    | Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.16 (BGBl, 3152) ist § 146b AO – neu – eingefügt worden. Nach dem 31.12.17 ist diese Regelung anzuwenden. Das BMF ergänzt aus diesem Grund den Anwendungserlass zur Abgabenordnung entsprechend (BMF 29.5.18, IV A - S-0316/13/10005 :54). Mit dem Anwendungserlass sollen die Unklarheiten in der Praxis beseitigt werden. |