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  • · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

    | Um die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten abrufen zu können, muss sich der Steuerpflichtige bei Elster anmelden und authentifizieren. Daneben kann der Steuerpflichtige aber auch Dritte zum Abruf bevollmächtigen. Das am 10.10.13 für Steuerberater veröffentlichte Muster einer Vollmacht wurde überarbeitet, damit es auch von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern verwendet werden kann. Das Muster für Lohnsteuerhilfevereine gilt unverändert weiter. |

     

    Hinweis | Das Muster für eine Bevollmächtigung von Personen und Unternehmen, die nach § 3 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, wird in Kürze im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de/) bereitgestellt.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 201 | ID 43057523