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  • · Nachricht · Bundeszentralamt für Steuern

    Steuerliche Identifikationsnummer für Flüchtlinge

    | Auch Flüchtlingen werden steuerliche Identifikationsnummern durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Dies erfolgt in einem automatisierten Prozess. |

     

    Die steuerliche Identifikationsnummer wird inzwischen in vielen Lebensbereichen mit steuerlichen Berührungspunkten benötigt, so dass die Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer auch an Flüchtlinge nicht nur rechtlich geboten ist, sondern für diese durchaus auch von Vorteil ist.

     

    Mit der Zuordnung einer steuerlichen Identifikationsnummer sind keine weiteren steuerlichen Feststellungen verbunden, ebenso wenig gibt sie Auskunft über den Status des Flüchtlings. Sie beinhaltet insbesondere keine Aussagen über den Aufenthaltstitel oder über eine Arbeitserlaubnis.

    Quelle: ID 44104408