· Fachbeitrag · Corona-Virus
Wer zahlt das Gehalt, wenn die Mitarbeiter zu Hause bleiben sollen oder müssen?
von RAin Ina Jähne, Hannover, www.jaehne-guenther.de
| Wohl denen, die schon heute aus dem Homeoffice heraus arbeiten können. Doch nicht jede Arbeit lässt sich von zu Hause erledigen und so stellt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Frage: Wer zahlt, wenn die Mitarbeiter zu Hause bleiben sollen oder müssen? |
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VORLäUFIGES FAZIT | Im Ergebnis muss man festhalten, dass gerade in der Frage des Bestehens eines Anspruchs nach § 616 BGB Rechtssicherheit im Moment nicht zu erzielen ist, was sowohl für die Arbeitgeber als auch deren Mitarbeiter belastend ist. Im Grunde muss es bei der Empfehlung bleiben, dass in Abstimmung mit den Mitarbeitern einzelne Fehltage nach § 616 BGB vergütet werden, zuvor aber Zeitguthaben und Resturlaub zu nehmen sind und durchaus auch Urlaubsansprüche des laufenden Jahrs jedenfalls partiell zu nehmen sind. |