06.12.2018 · Nachricht · Datenschutzgrundverordnung – DSGVO
Betreiber einer Kanzleiwebseite benötigen ein SSL-Zertifikat
| Wer auf seiner Website ein Kontakt-, Bestell- oder Online-Widerrufsformular bereitstellt oder die Anmeldung zu Newslettern ermöglicht, muss bereits seit Anfang 2016 ein SSL-Zertifikat haben (§ 13 Abs. 7 TMG). Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai 2018 sollte SSL für alle Formulare auf der Website vorhanden sein. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig