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  • 06.12.2018 · Nachricht · Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

    Betreiber einer Kanzleiwebseite benötigen ein SSL-Zertifikat

    | Wer auf seiner Website ein Kontakt-, Bestell- oder Online-Widerrufsformular bereitstellt oder die Anmeldung zu Newslettern ermöglicht, muss bereits seit Anfang 2016 ein SSL-Zertifikat haben (§ 13 Abs. 7 TMG). Spätestens seit Inkrafttreten der DSGVO Ende Mai 2018 sollte SSL für alle Formulare auf der Website vorhanden sein. |