· Fachbeitrag · Digitale Kanzleiprozesse
Mit dem beSt von der analogen zur digitalen Unterschriftenmappe
von Hanna Wolff, Referentin für Presse und Kommunikation bei der BStBK, Berlin und StB Jürgen Derlath, Münster
| Ab dem 1.1.23 müssen Schriftsätze, Anträge und Erklärungen für FG über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) verschickt werden (aktive Nutzungspflicht). Das sieht auf den ersten Blick wie ein unnötiger Eingriff in bewährte Kanzleiprozesse aus. Auf den zweiten Blick zeigt sich aber ein schlanker, durchgehend digitaler Ablauf, der unabhängig vom Digitalisierungsgrad der Kanzlei beherrscht werden kann und weder für die Berufsträger noch für die Mitarbeitenden zu Mehraufwand führt. |
Der analoge Kanzleiprozess
In vielen Kanzleien dürfte der Prozess noch in der hier dargestellten Form ablaufen.
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* verantwortlich: StB = Steuerberater, MA = Mitarbeitende |
Der digitale Kanzleiprozess
Der wesentliche Unterschied zum analogen Ablauf besteht darin, dass die Unterschrift des Berufsträgers auf dem Papierdokument durch eine elektronische Freigabe nach vorheriger Authentifizierung des Berufsträgers ersetzt wird. Die Authentifizierung erfolgt mittels des Personalausweises mit eID-Funktion. Damit wird sichergestellt, dass nur der Inhaber des beSt oder eine vertretungsberechtigte Person einer Berufsausübungsgesellschaft die Nachrichten versenden kann.
Beachten Sie | Zu keinem Zeitpunkt im Prozessablauf muss der Berufsträger den Personalausweis aus der Hand geben.
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FAZIT | Wie der direkte Vergleich zeigt, ändert sich an der Logik der Prozessschritte nichts. Der digitale Prozess selbst führt auch nicht zu mehr Arbeitsaufwand bei den Betroffenen. Insbesondere der Versand der Dokumente ist deutlich schlanker und entlastet die Mitarbeitenden, ohne den Berufsträger zu belasten.
Eine weitere wichtige Eigenschaft des digitalen Ablaufs ist, dass die Mitarbeitenden bei der „Zusammenstellung der digitalen Unterschriftenmappe“ an ihre Fähigkeiten im Umgang mit E-Mails anknüpfen können.
Schließlich führt der neue Ablauf auch zu mehr Rechtssicherheit. Denn erstmals kann der Zugang eines Dokuments nachgewiesen werden. |
Weiterführende Hinweise
- Alles Wichtige, damit Sie am 1.1.23 mit dem beSt sofort durchstarten können (KP 22, 149)
- Die Steuerberaterplattform auf der Zielgeraden ‒ Interview mit BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum (KP 22, 146)
- Digitalisierung des Berufsstands: Steuerberaterplattform und beS ‒ Das kommt auf die Beraterschaft zu (Derlath, KP-Beitrag vom 9.8.22)