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Die elektronische Rechnung ist weiter auf dem Vormarsch
| Seit dem 1.4.23 müssen Rechnungen an eine öffentliche Verwaltung nach dem Standard XRechnung gestellt werden. Mit Mecklenburg-Vorpommern setzt neben Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und dem Saarland bereits das fünfte Bundesland verpflichtend auf die elektronische Rechnungsstellung durch seine Lieferanten. Unabhängig davon müssen nahezu alle öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen auch heute schon digitale Rechnungen akzeptieren. |
In naher Zukunft wird die elektronische Rechnungsstellung für alle Dienstleistungen und Lieferungen zwischen Unternehmen verpflichtend werden, um grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Die EU-Kommission hat im Dezember 2022 einen Gesetzesvorschlag mit der Bezeichnung „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital Age; ViDA) vorgelegt, der sich mit diesem Thema befasst und unter anderem die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Geschäfte in der EU vorschreibt. Die deutsche Regierung arbeitet ebenfalls an Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im Inland und hat ein elektronisches Meldesystem vorgeschlagen, das bundesweit eingeführt und für die Erstellung, Prüfung und Übermittlung von Rechnungen verwendet werden soll.
Weiterführender Hinweis:
- Elektronische Rechnung wird Pflicht (DATEV-Pressemitteilung 6.4.23)