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  • 16.10.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Abziehbarkeit von Geldauflagen bei einer Steuerberatersozietät

    | Bezahlt eine Steuerberatungs-GbR für einen ihrer Gesellschafter eine Auflage nach § 153a StPO, ist diese Zahlung auch dann nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die fragliche Straftat im Zusammenhang mit der Steuerberatungstätigkeit der Gesellschaft stand und die Gesellschaft durch die Übernahme der Zahlung einen Schaden im Hinblick auf ihren Ruf und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit verhindern möchte (BFH 16.9.14, VIII R 21/11, Abruf-Nr. 143650 ). |