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  • · Fachbeitrag · ESG-Risiko-Scoring

    Nachhaltigkeit ‒ So beurteilen Banken Ihre Kanzlei und die Unternehmen Ihrer Mandanten

    von Carl-Dietrich Sander, Kaarst, www.cd-sander.de

    | Die drei Buchstaben ESG werden in Zukunft für Ihre Kanzlei und die Unternehmen Ihrer gewerblichen Mandanten immer wichtiger. Kreditgeber werden ‒ sowohl aus eigenem Antrieb als auch auf der Basis der Anforderungen der Bankenaufsicht ‒ künftig immer häufiger Informationen darüber einholen, wie nachhaltig ein Unternehmen für seine Zukunft plant. Dafür bewerten Banken und Sparkassen die Kreditkunden mit ESG-Risiko-Scorings. Diese müssen die gewerblichen Mandanten kennen, um die erforderlichen Informationen ihren Kreditgebern geben zu können. Daraus resultiert eine weitere Beratungschance für Steuerberatungskanzleien. |

    Einfluss von ESG-Risiken auf die Kreditvergabe

    Kreditinstitute schauen zunehmend und bewusster auf mögliche Kreditrisiken, die aus den drei Aspekten E, S und G entstehen könnten. Dahinter steht immer die Frage: Wird mein Kreditnehmer während der Laufzeit des Kredites immer in der Lage sein, Zins und Tilgung (Kapitaldienst) pünktlich und vollständig zu erbringen? Oder könnten unternehmerische Risiken auch durch schlechte Entscheidungen oder gar Nichtstun mit Blick auf die drei Themen E, S und G entstehen, die in der Folge den Kapitaldienst für die gegebenen Kredite gefährden?

     

    Die Bankenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat mit der 7. Novelle ihrer MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute) vom Sommer 2023 klar festgelegt, dass Banken und Sparkassen alle ihre Geschäfte auch auf mögliche ESG-Risiken hin analysieren müssen. Also entwickeln Kreditgeber Systeme, mit denen Sie die ESG-Risiko-Situation ihrer Kreditnehmer bewerten können. Diese Systeme werden „ESG-Risiko-Scorings“ genannt.

     

    Während bisher drei Parameter die Verhandlungsposition Ihrer Mandanten gegenüber ihren Kreditgebern bestimmten (Risikoklassifizierung/Rating, Kapitaldienstfähigkeit, Sicherheitenposition), tritt mit dem ESG-Risiko-Scoring jetzt ein vierter Parameter hinzu. Dieser wird derzeit noch separat ermittelt und gewertet. Es ist davon auszugehen, dass das ESG-Risiko-Scoring in den kommenden Jahren zunehmend in die Ratingverfahren integriert wird. Zu allen vier Parametern sollte die Steuerberatungskanzlei Unterstützung geben können:

     

    • Informationen zu den Details der Parameter,
    • Gespräch mit den Hausbanken über die aktuelle Ausprägung der Parameter und die daraus folgenden Konsequenzen für Weiterführung und Ausbau der Kreditgeschäfte,
    • Verbesserung der Ausprägung der Parameter durch entsprechende strategische und operative Weichenstellungen im Unternehmen.

     

    Dafür will dieser Beitrag erste Hinweise geben. Die Informationen konzentrieren sich auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Hauptfinanzierer der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Informationsbasis für die GenoBanken ist eine Information aus Mai 2023, für die Sparkassen ein Vortrag einer Sparkasse bei der Fachgruppe Finanzierung-Rating im Bundesverband Die KMU-Berater vom März 2024. Die Systeme befinden sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung. Details werden sich immer wieder verändern. Daher sollten Steuerberatungskanzleien ihre Kontakte zu den lokalen und regionalen Kreditinstituten nutzen, um immer wieder ihre Kenntnisse zu den vier Parametern zu aktualisieren und so für ihre Mandanten ständig à jour zu sein.

    ESG-Risiko-Scoring ‒ Pauschale Bewertung

    In einem ersten Schritt werden in den ESG-Risiko-Scoring-Verfahren die Unternehmen nicht individuell bewertet, sondern auf Basis von zwei allgemeinen Dimensionen:

    • Standort: Dieser ergibt sich aus der Postleitzahl. Über den Standort werden die physischen Risiken bewertet.
    • Branchenzugehörigkeit: Diese wird ermittelt aus dem Branchenverzeichnis WZ 2008 des Statistischen Bundesamtes. Über die Branche werden die transitorischen Risiken beurteilt.

     

    In diesem ersten Schritt nehmen die Kreditinstitute also eine sehr pauschale Bewertung vor. Diese basiert zwar im Rahmen der Branchenbeurteilung auf einer Vielzahl von ESG-Faktoren. Aber natürlich kann diese Vorgehensweise nicht die individuelle Situation der Stärken und Schwächen eines einzelnen Unternehmens in seiner Branche abbilden.

     

    Die Bewertungsskala des ESG-Risiko-Scorings

    Wie beim Rating werden die Teil-Ergebnisse eines ESG-Risiko-Scorings in eine Bewertungsskala übertragen und zusammenfassend in einer Scoring-Klasse dargestellt. Dabei verwenden Sparkassen und Genossenschaftsbanken eine fünfstufige Skala mit den Buchstaben A, B, C, D und E: A ist die beste Beurteilung und E die schlechteste. Diese Art der Skala wird in vielen Nachhaltigkeitsbereichen verwendet, z. B. bei Energieausweisen für Gebäude.

     

    Für die Genossenschaftsbanken gilt dabei folgende Bewertung innerhalb dieser fünf Stufen (für die Sparkassen ist mir die Punktbewertung in der Abstufung A bis E nicht bekannt).

     

    Übersicht / Beurteilung von Branchen-Nachhaltigkeitsrisiken

    Note
    Wertebereich
    Die Nachhaltigkeitsrisiken der Branche sind

    A

    0 ‒ 19 Punkte

    sehr gering

    B

    20 ‒ 39 Punkte

    gering

    C

    40 ‒ 59 Punkte

    mittel

    D

    60 ‒ 79 Punkte

    erhöht

    E

    80 ‒ 100 Punkte

    hoch

     

    Die Punktzahlen der Notenstufen werden errechnet aus den Score-Werten der einzelnen Bereiche und deren Indikatoren und Fragen. Achtung: Es handelt sich um eine sog. ordinale Skala. Das bedeutet: Eine Verdoppelung der Punktzahl beinhaltet nicht eine Verdoppelung des Risikos.

     

    PRAXISTIPP | An dieser Stelle können Steuerberatungskanzleien schon einmal aufatmen. Ihre Branche wird im Sparkassen-ESG-Risiko-Scoring mit der Klasse „A“ bewertet: sehr geringe Nachhaltigkeitsrisiken. Trotzdem sollten Sie die Hände nicht in den Schoß legen. Auch wenn das Thema Nachhaltigkeit für die Kanzleifinanzierung weniger bedeutsam sein sollte, heutige und künftige Mitarbeitende und Mandanten werden sich immer mehr für die Nachhaltigkeitssituation der Kanzlei interessieren.

     

    Bei den Mandanten wird das Bild allerdings sehr viel differenzierter ausfallen, wie sich an einigen Branchenbewertungen aus dem Sparkassen-ESG-Risiko-Scoring zeigt. Eine Schwäche dieser Einteilung ist sicher die breite Fächerung. Zu denken ist z. B. an die Land- und Forstwirtschaft und dort ganz plastisch an einen extensiv wirtschaftenden Schweinezuchtbetrieb und einen breit aufgestellten Bioland-zertifizierten Betrieb mit eigenem Hofladen.

     

    Übersicht / Beispiele für die Branchenbewertung (Sparkassen)

    Branche
    Bewertung

    Gesundheits- und Sozialwesen

    A

    Baugewerbe, Gastgewerbe

    B

    Verarbeitendes Gewerbe, Verkehr und Lagerei

    C

    Land- und Forstwirtschaft & Fischerei, Energieversorgung

    D

     

    PRAXISTIPP | Damit wird eines deutlich, Ihre Mandanten müssen über das ESG-Scoring mit den Banken reden ‒ z. B. über die folgenden Themen:

     

    • Branchenzugehörigkeit: Welcher Branche nach WZ 2008 ist das Unternehmen zugeordnet? Ist diese Zuordnung überhaupt zutreffend? Welche Besonderheiten zeichnen das Unternehmen im Vergleich zum Branchendurchschnitt aus, die die ESG-Risiken für die Kreditgeber reduzieren? Den Branchenschlüssel WZ 2008 können Sie beim Statistischen Bundesamt herunterladen, www.iww.de/s11016.

     

    • Standort: Wenn das Unternehmen mehrere Standorte hat ‒ welchen hat die Bank für die Bewertung genommen? Und ist dies der wirklich relevante Standort? So könnte z. B. ein Bäckereifilialbetrieb 23 Filial-Standorte haben und einen Backbetrieb. Die Bank hat den Gründungsfilialstandort als Anschrift im System und bewertet danach. Wirklich relevant ist für das Gesamtunternehmen aber der Produktions-Standort mit seinen eventuellen physischen Risiken z. B. mit Blick auf mögliche Betriebsunterbrechungen und weniger die einzelne Filiale.

     

    Für diese Gespräche sollten Ihre Mandanten die Grundstrukturen der ESG-Risiko-Scoring-Systeme kennen.

     

    ESG-Risiko-Scoring ‒ Individualisierbarkeit der pauschalen Bewertung

    Die pauschale Vorgehensweise ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Deshalb können die Institute die so ermittelten ESG-Risiko-Scores individualisieren. Dafür benötigen sie entsprechende Informationen der Unternehmen zu den einzelnen „Themen“. Teilweise werden dafür auch weitere Fragen berücksichtigt, die in den Übersichten in den nachfolgenden Punkten nicht dargestellt sind. Derzeit ist zu beobachten, dass die Institute zwei Gruppen von Kunden unterscheiden: Firmenkunden im „risiko-relevanten“ und im „nicht risiko-relevanten“ Kreditgeschäft.

     

    Firmenkunden im „risiko-relevanten“ Kreditgeschäft

    Die MaRisk der Bankenaufsicht geben allen Kreditinstituten vor, zwischen dem „risiko-relevanten“ und dem „nicht-risiko-relevanten“ Kreditgeschäft zu unterscheiden. Maßstab ist die Höhe aller ausgereichten Kredite an einen Kunden (Gesamtengagement). Jedes Institut legt diese Grenze selbst fest. Je größer eine Bank (Maßstab: Bilanzsumme der Bank), desto höher wird diese Grenze liegen. Maximal darf diese Grenze 750 TEUR betragen. Wenn das Gesamtengagement bei einer Bank über 750 TEUR liegt, zählt das Unternehmen auf jeden Fall zum „risiko-relevanten“ Kreditgeschäft.

     

    Für die Individualisierung bedeutet das: Die Bank wird in der Regel von sich aus auf die „risiko-relevanten“ Kunden zugehen und mit diesen über die Nachhaltigkeit des Unternehmens und Geschäftsmodells sprechen. Dabei wird die Bank vermutlich ihren Fragenkatalog zu ihrem ESG-Risiko-Scoring zugrunde legen.

     

    Firmenkunden im „nicht risiko-relevanten“ Kreditgeschäft

    Das sind aus Sicht einer Bank oder Sparkasse die „kleineren“ Kreditnehmer. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Kreditnehmer im „nicht-risiko-relevanten“ Kreditgeschäft von den Instituten nicht aktiv auf das ESG-Risiko-Scoring angesprochen werden. Mithin bleibt es für diese Unternehmen bei der Bewertung nach Branche und Postleitzahl ‒ mit all den Unschärfen, mit denen diese pauschale Vorgehensweise für viele oder sogar die meisten Unternehmen verbunden sein wird.

     

    Für die Individualisierung bedeutet das: Unternehmen müssen initiativ werden und auf die Bank mit ihren Informationen zugehen und die Individualisierung des ESG-Risiko-Scorings einfordern. Als Berater sollten Sie die Risiko-Relevanz-Grenzen der lokalen/regionalen Kreditinstitute kennen.

    ESG-Risiko-Scoring: Die Gewichtung der drei Teilbereiche

    Erster Einstieg in die Details ist die Gewichtung der drei Teilbereiche E, S und G in den Systemen. GenoBanken und Sparkassen bewerten leicht unterschiedlich. Bei beiden Organisationen liegt der Schwerpunkt auf Environement. Diese Risikodimension geht mit 60 % in den Gesamt-Score ein, gefolgt von Social (GenoBanken 20 %, Sparkassen 30 %) und Governance (GenoBanken 20 %, Sparkassen 10 %).

     

    ESG-Risiko-Scoring bei den Genossenschaftsbanken

    Bei den folgenden Details zu den drei Risikodimensionen E, S und G ist immer zu bedenken, dass im derzeitigen Entwicklungsstadium im ersten Schritt die Bewertung nicht unternehmensindividuell erfolgt, sondern nach dem Standort des Unternehmens (Postleitzahl) bzw. der Branche des Unternehmens. Für jede Risikodimension benennt die Systematik Risikotreiber und darin wieder Risikofaktoren.

     

    Übersicht / 

    Risikotreiberkategorie
    ESG-Aspekte
    ESG-Faktoren
    • Environment Score (GenoBanken)

    Physisches Risiko (Standort ‒ PLZ; Gewicht 30 %)

    Extremwetterereignisse

    • Dürre/Trockenheit
    • Hitzetage
    • Wind
    • Starkregentage
    • Erdrutsch
    • Waldbrand
    • Küsten-, Fluss-Überflutungen

    Chronische (Klima-) Veränderungen

    • Veränderung Lufttemperatur und Temperaturschwankungen
    • Veränderung der Niederschlagsmengen

    Transitorisches Risiko(Branche; Gewicht 70 %)

    Emissionen ‒ Gewicht 30 %

    • Emissionen

    Energieverbrauch ‒ Gewicht 30 %

    • Energieverbrauch

    Abfallerzeugung ‒ Gewicht 20 %

    • Gefährlicher Abfall
    • Ungefährlicher Abfall

    Wasserverbrauch ‒ Gewicht 20 %

    • Wasserverbrauch
    • Social Score (GenoBanken)

    Soziales Risiko (Branche)

    Mitarbeiterbeziehung/Arbeitsstandards

    • Menschenrechtsverletzungen
    • Geringfügige Beschäftigung
    • Gender Pay Gap
    • Aufwendungen für Leiharbeit
    • Arbeitnehmerschutz und ‒ Gesundheit
    • Mitarbeiterengagement: Vielfalt und Integration

    Kundenbeziehung

    • Produktdesign und Lebenszyklusmanagement
    • Verkaufspraktiken und Produktkennzeichnung
    • Kundenwohlfahrt
    • Produktqualität und Sicherheit
    • Zugang und Erschwinglichkeit
    • Schutz der Privatsphäre der Kunden
    • Datensicherheit
    • Governance Score (GenoBanken)

    Governance Risiko (Branche)

    Ethische Unternehmensführung

    • Schwarzarbeit
    • Korruption
     

    ESG-Risiko-Scoring bei den Sparkassen

    Ebenso wie bei den GenoBanken werden die Kriterien für die pauschale Bewertung nach Postleitzahl und Branche dargestellt.

     

    Übersicht / 

    Indikatoren
    Art der Bewertung
    Datenbasis
    Gewichte
    • Environment Score (Sparkassen)

    CO2-äquivalente Emissionen inkl. Emissionen aus Vorleistungen im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung (BruttoWS)

    quantitativ

    Branche

    40 %

    Wassereinsatz im Verhältnis zur BruttoWS

    quantitativ

    Branche

    10 %

    Menge gefährlichen Abfalls im Verhältnis zur BruttoWS

    quantitativ

    Branche

    10 %

    Akute physische Risiken: Hochwasser

    qualitativ

    PLZ-Gebiet

    15 %

    Chronische physische Risiken: Verlust Biodiversität

    qualitativ

    Branche

    15 %

    Wandlungsfähigkeit/Klimaneutralität

    qualitativ

    Branche

    10 %

    • Social Score (Sparkassen)

    Ausschließlich geringfügig Beschäftigte im Verhältnis zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten

    quantitativ

    Branche

    20 %

    Aufwendungen für Leiharbeitnehmer je Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten

    quantitativ

    Branche

    20 %

    Gender Pay Gap

    quantitativ

    Branche

    30 %

    Soziale Standards/Verstöße gegen Menschenrechte entlang der Lieferkette

    qualitativ

    Branche

    30 %

    • Governance Score (Sparkassen)

    Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Unternehmensführung

    qualitativ

    Branche

    60 %

    Organisatorische Integration von Nachhaltigkeit

    qualitativ

    Deutschland

    40 %

     

    ESG-Risiko-Scoring bei den privaten Banken

    Im Gegensatz zu den beiden Verbünden mit ihren für alle Sparkassen bzw. alle GenoBanken einheitlichen ESG-Risiko-Scoring-Systemen ist die Vielfalt in der Gruppe der privaten Banken (also: Großbanken, Regionalbanken, Privatbankiers) höher. Der Bundesverband der deutschen Banken e.V. (BdB) bietet seinen Mitgliedern allerdings eine Unterstützung an: Einen „Katalog an KPIs (Key Performance Indicators = Schlüsselkennzahlen) und Musterfragen zu Nachhaltigkeitsaspekten“. Dieser ist in den gleichen Risikodimensionen gegliedert wie die ESG-Risiko-Scoring-Systeme der beiden Verbünde. Auf dieser Basis bauen die Institute dann ihre jeweils individuellen Systeme auf. Dankenswerterweise stellt der BdB diesen Katalog für jedermann zum Herunterladen zur Verfügung. So können sich Steuerberatungskanzleien für ihre Mandanten ein Bild auch dieser Zusammenstellung von Risikoindikatoren machen und haben eine Basis für das Gespräch mit den Mandanten und privaten Banken (www.iww.de/s10423).

    Handlungsbedarf für Kanzleien und Unternehmen

    Der Umfang des Themas mag auf den ersten Blick eher abschrecken. Ein Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen kann aber hilfreich sein: Wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gibt es auch hier für die Unternehmen keine Erfolgspflicht, sondern eine Bemühenspflicht. Das bedeutet, Ihre Mandanten müssen nicht gleich den perfekten Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Aber Ihre Mandanten sollten damit beginnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen ‒ wenn sie es nicht längst aus Eigenmotivation tun.

     

    Ein möglicher Ansatz dafür: Im Unternehmen werden erst einmal alle Aktivitäten gesammelt, die bereits zu den drei Risikodimensionen E, S und G vorliegen. Dabei sollten als Struktur die weiteren Unterteilungen genutzt werden, wie sie auch die Kreditinstitute nutzen. So entsteht eine Auflistung der Situationen und der Aktivitäten (durchgeführte wie geplante). Dazu sollten alle im Unternehmen gefragt werden und beitragen. Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben oft einen anderen und ergänzenden Blickwinkel als Unternehmerin und Unternehmer. Diese Auflistung sollte regelmäßig fortgeschrieben werden. Sie bietet dann die Grundlage für die Kommunikation mit den Kreditgebern. Außerdem kann diese Aufstellung für die Information weiterer Stakeholder genutzt werden wie Kunden und Lieferanten und allgemein z. B. für einen Menüpunkt „Nachhaltigkeit“ im Internetauftritt des Unternehmens.

     

    Steuerberatungskanzleien können ihre Mandanten mit einem Entwurf oder auch Musterformat für diese Auflistung unterstützen. Arbeitsblätter dazu als Muster oder Vorlagen finden Sie in den ersten beiden Beiträgen auf www.iww.de/s11017 unter „10. Nachhaltigkeit“.

     

    Weitere Beratungsansätze könnte die Moderation von Workshops im Unternehmen zum Themenkreis sein. Allein durch die Arbeit am Thema werden sich weitere Nachfragen der Mandanten ergeben, die dann selbst oder durch Netzwerkpartner der Kanzlei beantwortet werden können.

     

    PRAXISTIPP | Die hier aufgezeigten Details der ESG-Risiko-Scoring-Systeme von GenoBanken, Sparkassen und privaten Banken und die weitergehenden Möglichkeiten der Individualisierung machen deutlich, wie wichtig es ist, dass Ihre Mandanten das Thema bei ihren Kreditgebern aktiv ansprechen und ihre Aktivitäten im Unternehmen zum Themenkomplex Nachhaltigkeit darstellen. Ihre Mandanten sollten mit ihren Kreditinstituten auch darüber sprechen, wie das Ergebnis des ESG-Risiko-Scorings die Kreditentscheidung als vierter wesentlicher Parameter bereits heute beeinflusst und künftig beeinflussen wird. Dabei sind Steuerberatungskanzleien die geborenen Unterstützer: Von der Aktivierung der Mandanten über die Gesprächsvorbereitung, Begleitung beim Gespräch bis zur Gesprächsnachbereitung.

     

     

    • Praxis Nachhaltigkeit ‒ der neue IWW-Informationsdienst

    Das IWW-Institut unterstützt Sie mit dem neuen Informationsdienst PN Praxis Nachhaltigkeit. Einmal im Quartal vertiefen Sie im Heft Ihr Wissen zu allen Aspekten des Themas Nachhaltigkeit. Zwischen den Erscheinungsterminen hält Sie ein Online-Portal mit Mitteilungen und Arbeitshilfen auf dem Laufenden: iww.de/pn

     

    Zusätzlich gibt es eine Webinarreihe, in der ausgewiesene Experten ausgewählte Schwerpunkte beleuchten: www.iww.de/s11287.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 132 | ID 50054835

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