· Fachbeitrag · Finanzgerichtliche Verfahren
Prozesskostenhilfe in finanzgerichtlichen Verfahren: So gehen Sie richtig vor
von Dipl.-Finw. Walter Jost, Rehlingen
| Anträge auf Prozesskostenhilfe (PKH) werden immer häufiger bei den Finanzgerichten gestellt. Sinn und Zweck der PKH ist es, auch den finanziell schwächeren Bürgern unseres Landes die Verfolgung ihrer rechtlichen Interessen zu ermöglichen. Der Antrag auf PKH kann sowohl vor einem finanzgerichtlichen Klage- oder Antragsverfahren als auch im Laufe eines solchen Verfahrens gestellt werden. Aber worauf müssen Sie als Steuerberater achten? |
Klageentwurf
Haben Sie einen Mandanten, der sich ein Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) nicht leisten kann, können Sie bereits vor dem eigentlichen Beginn des Klage- und Antragsverfahrens PKH für Ihren Mandanten beantragen. Diesen PKH-Antrag müssen Sie innerhalb der Klagefrist stellen und gleichzeitig einen Klageentwurf beifügen. Der Antrag auf PKH löst für Ihren Mandanten noch keine Gerichtskosten aus. Neben der finanziellen Bedürftigkeit prüft das zuständige FG summarisch die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage oder eines Antrags. Dies bedeutet, dass das FG - genau wie in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - untersucht, ob ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen. Ein tiefergehender Einstieg in den Sachverhalt oder in die Rechtsproblematik erfolgt seitens des FG nicht.
MERKE | Je genauer die Begründung in Ihrem Klage- oder Antragsentwurf ist, desto größer sind die Erfolgsaussichten für eine Gewährung von PKH. |
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