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Aktueller Stand bei der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen
| Die Einführung von Anzeigenpflichten für grenzüberschreitende (!) Steuergestaltungen geht auf einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission im Juni letzten Jahres zurück. Der ECOFIN hat die Richtlinie inzwischen angenommen. Die Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber bis spätestens zum 31.12.19 umzusetzen und ab dem 1.7.20 anzuwenden. Am 21.6.18 hat sich die Finanzministerkonferenz mit der Einführung der Anzeigepflicht für nationale (!) Steuergestaltungsmodelle beschäftigt. Der von ihr gebilligte Gesetzentwurf soll in das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Modelle aufgenommen werden. Eine entsprechende Bitte wurde an das BMF gerichtet. |
Für den, der tiefer einsteigen mag, hier sind einige Materialien und Stellungnahmen:
- Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/1861)
- 67. Berliner Steuergespräch: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kontrovers diskutiert (DStV 12.6.18)
- Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ‒ Gesetzesentwurf übersteigt schlimmste Befürchtungen (Herold, nwb Experten-Blog 23.5.18)
- Gutachten zur Anzeigepflicht bei Steuergestaltungen (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche Finanzen, September 2016)
- Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen (BStBk 19.2.18)