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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Jahressteuergesetz 2018 ‒ Referentenentwurf des BMF

    | Mit dem Jahressteuergesetz 2018 sollen fachlich gebotene und zwingend notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Hierzu gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um. |

     

    Hervorzuheben sind folgende Regelungen:

     

    • Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e ‒ neu ‒ UStG)

     

    • Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Absatz 1 Satz KStG gemäß § 34 Absatz 6 KStG)

     

    • Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG)

     

    Der Referentenentwurf des BMF findet sich hier.

    Quelle: ID 45372647