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  • · Fachbeitrag · Kanzleientwicklung

    Umfassendes Talent-Coaching statt einzelner Mitarbeiterentwicklungsmaßnahmen

    von Oliver Otte, Hamburg, solutions-od.de

    | Im Rahmen der Kanzleientwicklung ist es wichtig, dass die Personalentwicklungsstrategie nicht allein die Kanzleiinteressen in den Fokus stellt. Um die Mitarbeitenden erfolgreich zu fördern und weiterzuentwickeln, müssen auch ihre individuellen Interessen, Bedürfnisse und Lebensentwürfe berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher, von einzelnen Mitarbeiterentwicklungsmaßnahmen wegzukommen und sich grundsätzlich an einem Talent-Coaching zu orientieren, dessen Grundzüge in diesem Beitrag vorgestellt werden. |

    Das Personal muss die Kanzleistrategie umsetzen

    Für die Kanzleientwicklung sind Qualifikation und Fachwissen ausschlaggebend. Dabei ist nicht nur die Rede von der Kanzleiführung, sondern auch vom gesamten Personal: Es ist sehr wichtig, dass die Mitarbeitenden stets auf dem aktuellen Stand sind. Andererseits kann eine erwünschte Positionierung der Kanzlei durchaus schwierig werden ‒ besonders in Zeiten von Fachkräftemangel und Entwicklungen wie der Digitalisierung. Kanzleien, die rechtzeitig in die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden investieren, können in der Zukunft bei Bedarf an Personal zuerst in den eigenen Reihen suchen, um Zeit und Geld zu sparen.

     

    Personal, das sich darauf konzentriert zu lernen und sich zu verbessern, wird auch langfristig in der Kanzlei bleiben, die einen Mehrwert in Form von Weiterbildungen bietet. Gleichzeitig ist es eine Bereicherung für die Kanzlei. Das Ziel der Personalentwicklung ist es, die Fähigkeiten und das Wissen des Personals zu verbessern und so auszubilden, dass sie den Bedürfnissen und Zielen der Kanzlei entsprechen. Zudem bringt es eine Reihe an weiteren Vorteilen mit sich, die im Folgenden deutlich werden.