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  • · Fachbeitrag · Kanzleinachfolge

    Stillstand ist der Tod: Die wichtige Rolle des scheidenden Kanzleiinhabers in der Übergangszeit

    von StB Dipl.-Betriebsw. Susanne Schneider, Essen

    | Die Übergabe einer Kanzlei an einen Nachfolger ist immer ein erfolgskritischer Vorgang. Die persönliche Bindung ist plötzlich beendet, Mandanten erwägen einen Wechsel. Darauf reagieren Steuerberater mit einer intensiven Einarbeitung des Nachfolgers. Eine Perspektive kommt aber häufig zu kurz: die des ausscheidenden Kanzleiinhabers. Dabei gibt es auch und gerade auf seiner Position wichtige Aufgaben, denen er sich stellen sollte. |

    Übliches Verhalten in der Übergangszeit

    Entscheidungen wirken bekanntlich in die Zukunft. Dies trifft auf Führungsaufgaben noch in viel stärkerem Maße als auf das Alltagsgeschäft zu. Bei einer Kanzleiübergabe soll der Nachfolger nicht die Auswirkungen der Entscheidungen seines Vorgängers tragen müssen, sondern vielmehr eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können. Entsprechend werden gegen Ende der Tätigkeit des ausscheidenden Kanzleiinhabers keine mittel- und langfristig wirksamen Entscheidungen mehr getroffen, sondern vertagt. Laufende Projekte werden möglichst abgeschlossen, teilweise abgebrochen, um dem Nachfolger einen aufgeräumten Schreibtisch zu hinterlassen. Alltägliche operative Aufgaben wie die Erstellung von Steuererklärungen werden sauber übergeben, die notwendigen Erläuterungen gibt der Vorgänger. Es werden keine Beratungsaufträge mehr generiert und keine Folgeaufträge angeboten.

     

    Dem neuen Kanzleiinhaber wird die erforderliche Zeit zur Einarbeitung eingeräumt. Meistens unterstützt ihn der Vorgänger dabei. Mitarbeiter werden kennengelernt, die operativen Abläufe verinnerlicht und Gespräche mit wichtigen Mandanten geführt. Mit der Übernahme erster Personalverantwortung erfolgen Schulungen und Seminarbesuche. Unausgesprochen werden mindestens 100 Tage Einarbeitungszeit gewährt, bevor erste eigene Impulse erwartet werden. Bis diese jedoch Wirkung zeigen bzw. sich der Nachfolger entscheidend einbringen kann, vergehen noch einmal 100 Tage. Damit ergibt sich eine Übergangsphase von ungefähr sechs Monaten oder 200 Tagen, in denen das operative Geschäft weiterläuft, langfristige Impulse jedoch ausbleiben und keine zusätzlichen Beratungsmandate gesucht werden.