17.06.2015 · Fachbeitrag · Körperschaftsteuer
Schadenersatzzahlung als Betriebseinnahme einer GmbH
| Leistet ein Steuerberater Schadenersatz an die Mandantin, weil diese infolge einer fehlerhaften Beratung Bußgelder zahlen musste, ist diese Zahlung bei der GmbH als Betriebseinnahme zu erfassen (FG Münster 11.3.15, 13 K 3129/13 K, Abruf-Nr. 144243 ). |
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