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  • · Fachbeitrag · Mitarbeitermangel

    Social-Recruiting und Headhunting oder die Illusion des schnellen Erfolgs

    von Janos Diller, Senior Product Manager, www.tax-talents.de

    | „Du musst die Bewerber da suchen, wo sie sind ‒ in den sozialen Medien. Mit unserem Active Sourcing sprechen wir für dich Kandidaten gezielt an, auch wenn sie gerade nicht auf Jobsuche sind. Mit digitalem Recruiting schärfst du als Arbeitgebermarke dein Profil. Wir versprechen dir 30 Bewerbungen in 30 Tagen und senken deine Einstellungskosten um 70 %.“ Viele Social-Media-Agenturen locken Steuerberaterkanzleien mit dem Versprechen, innerhalb kürzester Zeit eine hohe Anzahl von Bewerbungen zu generieren. Aber können sie diese Versprechen auch halten? Oder anders formuliert: Kann kurzfristiger Kampagnenaktivismus eine nachhaltige Personalstrategie erfolgreich ersetzen? |

    Standardkampagnen mit der Gießkanne ausgespielt locken die falschen Bewerber

    Die meisten dieser Agenturen verwenden standardisierte Vorlagen und Kampagnen nach dem „Gießkannen-Prinzip“, die nicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Besonderheiten der beauftragten Kanzlei abgestimmt sind. Masse statt Klasse. Sie verwenden austauschbare Botschaften, die wenig bis gar keinen realen Zielgruppenbezug haben. So generieren die Kampagnen zwar eine hohe Anzahl an Impressions und Bewerbungen von Quereinsteigern, die dann aber nicht den Erwartungen entsprechen. Nicht selten sind über 90 % der eingehenden Bewerbungen unqualifiziert und damit unbrauchbar. Diese unpassenden Bewerbungen verursachen nicht nur zusätzlichen Aufwand in der Personalabteilung, sondern führen auch dazu, dass potenziell qualifizierte Kandidaten abgeschreckt werden. Wenn Ihre Kanzlei regelmäßig mit einer Flut von unqualifizierten Bewerbungen überschwemmt wird, leidet darunter nicht nur der Auswahlprozess, sondern auch das Image Ihrer Kanzlei. Eine solche Flut an Bewerbungen kann sogar die Marke Ihrer Kanzlei schädigen, da qualifizierte Bewerber den Eindruck gewinnen könnten, dass Ihre Kanzlei nicht in der Lage ist, die richtigen Talente anzuziehen.

    „Passiv“ suchende Kandidaten bewerben sich nicht beim erstbesten Post

    Ein zentrales Verkaufsargument vieler Social-Media-Agenturen ist die angebliche Fähigkeit, „passiv“ suchende Kandidaten via Facebook, Instagram, LinkedIn und TikTok anzusprechen ‒ also Arbeitnehmer, die in ihrem aktuellen Job zwar zufrieden, aber offen für neue Angebote sind. Passiv-suchende Kandidaten befinden sich zudem in stabilen Anstellungsverhältnissen und haben hohe Hürden für einen Wechsel. Eine einzelne einfache Social-Media-Anzeige reicht in der Regel nicht aus, um das Vertrauen dieser Kandidaten zu gewinnen und sie zu einem Wechsel zu bewegen. Vielmehr erfordert es eine durchdachte, langfristige und mehrstufige Kampagne, um das Interesse dieser Kandidaten zu wecken und sie langfristig zu überzeugen. Die Vorstellung, dass eine einzelne Anzeige ausreicht, um passiv-suchende Kandidaten zu gewinnen, ist illusorisch.

    Die Einstellungskosten werden künstlich niedrig gerechnet

    Ein weiteres Versprechen vieler Social-Media-Agenturen ist die drastische Reduzierung der Einstellungskosten. Einige Agenturen werben damit, dass ihre Kunden im Schnitt nur ca. 3.900 EUR pro Einstellung zahlen. Doch diese Rechnung geht oft nicht auf, da versteckte Kosten und langfristige Folgen nicht berücksichtigt werden. Die Kosten pro Einstellung setzen sich aus vielen Faktoren zusammen, darunter die Zeit, die für die Sichtung unqualifizierter Bewerbungen benötigt wird, die Einarbeitungszeit nur bedingt tauglicher Mitarbeiter und die potenziellen Kosten, die sich aus einer hohen Fluktuation ergeben, wenn die neuen Mitarbeiter nicht langfristig im Unternehmen bleiben. Die Agenturen blenden häufig aus, dass eine hohe Fluktuation und die ständige Notwendigkeit, neue Mitarbeiter zu rekrutieren, langfristig die Kosten erheblich in die Höhe treiben können. Zudem kann eine hohe Fluktuation das Arbeitsklima Ihrer Kanzlei und die Produktivität Ihrer Mitarbeitenden negativ beeinflussen.

    Headhunting ist teuer und keine Erfolgsstrategie (mehr)

    Neben den Social-Media-Agenturen gibt es auch das traditionelle System des Headhuntings. Headhunter versprechen, die besten Talente für Ihre Kanzlei zu finden, doch dies hat oft seinen Preis. Headhunter fokussieren sich oft auf hochqualifizierte, aber auch sehr wechselwillige Kandidaten, die möglicherweise nicht langfristig in Ihrer Kanzlei bleiben werden. Dies führt dazu, dass Sie regelmäßig hohe Gebühren zahlen, viel Energie in das Onboarding stecken, ohne langfristig stabile und loyale Mitarbeiter zu gewinnen. Zudem besteht die Gefahr, dass Headhunter nur eine temporäre Lösung bieten, die nicht auf die spezifischen Bedürfnisse Ihrer Kanzlei abgestimmt ist. Die Kosten pro Einstellung durch Headhunter können schnell in die Tausende gehen und nicht selten sind diese Mitarbeiter nach kurzer Zeit wieder weg, da sie von anderen Angeboten abgeworben werden. Dieser Ansatz ist kurzfristig und führt selten zu einer nachhaltigen Lösung.

    Die Lösung ‒ eine nachhaltige Personalstrategie

    Die Steuerberatung steht vor einer Reihe von Herausforderungen, die durch den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die digitale Transformation verschärft werden. In diesem Umfeld haben sich viele Kanzleien auf die Suche nach schnellen Lösungen begeben, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Social-Media-Agenturen, die mit schnellen Erfolgen und niedrigen Kosten werben, erscheinen dabei als verlockende Option. Eine der größten Schwächen vieler Social-Media-Agenturen und Headhunter ist aber das fehlende Verständnis für die spezifischen Anforderungen einer Kanzlei und der in ihr arbeitenden Menschen. Ein generischer Ansatz beim Recruiting, der keine Rücksicht auf diese Besonderheiten nimmt, lockt nicht nur die falschen an, sondern schreckt womöglich die richtigen Kandidaten ab.

     

    Eine nachhaltige Lösung erfordert jedoch eine kanzleispezifische Personalstrategie und die enge Zusammenarbeit mit einem Partner, der diese Strategie versteht und unterstützt. Wenn sich dann die Richtigen bewerben, sich schnell einfinden und bleiben, dann sinken auch die Einstellungskosten. Um langfristig erfolgreich im Recruiting zu sein, sollten Steuerkanzleien auf eine ganzheitliche und strategische Herangehensweise setzen. Dazu gehört die Entwicklung einer klaren Arbeitgebermarke, die die spezifischen Stärken Ihrer Kanzlei herausstellt und authentisch kommuniziert.

     

    • Zu einer starken Arbeitgebermarke in nur sieben Schritten

    Um eine starke Arbeitgebermarke aufzubauen, sind diese Schritte erforderlich:

     

    • 1. Identifizieren Sie die Stärken, Werte und Alleinstellungsmerkmale Ihrer Kanzlei als Arbeitgeber.
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    • 2. Ermitteln Sie die Bedürfnisse und Erwartungen Ihrer (potenziellen) Mitarbeiter.
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    • 3. Untersuchen Sie, wie sich Ihre Konkurrenten als Arbeitgeber positionieren.
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    • 4. Legen Sie basierend auf den Analyseergebnissen 1 bis 3 Ihre Arbeitgeberpositionierung und zentralen Botschaften fest. Formulieren Sie klar, was Ihre Kanzlei als Arbeitgeber einzigartig macht und was sie Mitarbeitenden bietet.
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    • 5. Kommunizieren Sie die Arbeitgebermarke zunächst intern und stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden sie verstehen und leben.
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    • 6. Entwickeln Sie eine Strategie zur Kommunikation Ihrer Arbeitgebermarke nach außen.
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    • 7. Messen Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen, z. B. durch Mitarbeiterbefragungen oder Bewerberzahlen und passen Sie Ihre Arbeitgebermarke und Maßnahmen bei Bedarf an veränderte Marktbedingungen oder Mitarbeiterbedürfnisse an.
     

     

    PRAXISTIPP | TaxTalents bietet konkrete Hilfestellungen beim Aufbau einer Arbeitgebermarke und bei der Recruiting-Strategie:

     

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    • Maßgeschneiderte Recruiting-Strategie basierend auf 50 Jahren Branchenerfahrung
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    • Kontinuierliche Unterstützung während des gesamten Recruiting-Prozesses

     

    TaxTalents (www.tax-talents.de, 0211 61 68 12-12) bietet Ihnen eine langfristige und nachhaltige Recruiting-Lösung, die über reine Stellenanzeigen hinausgeht.

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2024 | Seite 212 | ID 50154474