· Fachbeitrag · Nachfolgeregelung
Harter Schnitt oder Übergangsgesellschaft -So läuft die Kanzleiübertragung optimal
von Alexander Jost, Vorstand der Jost AG, und RA Markus Tröschel
| Die Kanzleinachfolge stellt eine besonders sensible Phase dar. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob die Mandanten der Kanzlei treu bleiben. Teils gründen Nachfolger und Verkäufer vor diesem Hintergrund eine gemeinsame Gesellschaft auf Zeit, in der aus Marketinggründen der Name des ehemaligen Inhabers enthalten sein soll. Doch das ist nicht immer sinnvoll. |
Nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag
Der Handschlag hat es besiegelt, der Kaufvertrag ist unterschrieben: Die Kanzlei hat einen neuen Inhaber. Doch damit endet weder für den Käufer noch für den Verkäufer das Projekt Kanzleinachfolge. Denn damit der Mandantenstamm möglichst vollständig übergeht, bedarf es einer Reihe von Vorbereitungen und Maßnahmen.
Ein Interesse daran, dass möglichst alle Mandanten auch dem Nachfolger ihr Vertrauen schenken, hat auch der Veräußerer. Denn üblicherweise sehen Praxisübertragungsverträge eine Abschmelzungsklausel vor. Diese regelt, dass der Kaufpreis sich unter bestimmten Voraussetzungen verringert, wenn innerhalb einer festgelegten Frist Mandanten kündigen.
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