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  • 12.12.2017 · Nachricht · Steuerfestsetzung

    Null Steuern ergeben auch Null Verspätungszuschlag

    | Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags gemäß § 152 AO ist nicht zulässig, wenn die Steuererklärung, wegen deren verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, zu einer Steuerfestsetzung von 0,00 EUR führt (BFH 31.5.17, I R 37/15, Abruf-Nr. 197349 ). |