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  • 17.04.2018 · Fachbeitrag · Strafprozessrecht

    Unverhältnismäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht der Insolvenzverschleppung

    | Die Anordnung einer Durchsuchung bei einem Beschuldigten nach § 102 StPO erfordert den konkreten Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus. Dies hat das BVerfG in einem aktuellen Beschluss erneut hervorgehoben (BVerfG 10.1.18, 2 BvR 2993/14, Abruf-Nr. 200289 ). |