17.04.2018 · Fachbeitrag · Strafprozessrecht
Unverhältnismäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung bei Verdacht der Insolvenzverschleppung
| Die Anordnung einer Durchsuchung bei einem Beschuldigten nach § 102 StPO erfordert den konkreten Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus. Dies hat das BVerfG in einem aktuellen Beschluss erneut hervorgehoben (BVerfG 10.1.18, 2 BvR 2993/14, Abruf-Nr. 200289 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig