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  • · Fachbeitrag · Umgang mit der Verwaltung in der Praxis

    Finanzverwaltung ist nicht mehr auf Augenhöhe mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe

    von Dipl.-Finanzwirt Rainer Fuchs, Achern, Steuerberater, Hochschullehrer

    | Welche Kollegin/welcher Kollege kennt folgendes Szenario nicht: Der Mandant lässt seine Steuererklärung bei uns bearbeiten und wir berechnen eine größere Erstattung, über die er sich natürlich riesig freut und die er als willkommene Liquidität für sein Unternehmen oder für eine Urlaubsreise einsetzen will. Natürlich weisen wir ihn aus beruflicher Fürsorgepflicht darauf hin, dass dieser Erstattungsbetrag nur fließen wird, wenn das Finanzamt nicht von der Erklärung abweicht. Für ein solches Anschreiben gibt es z.B. bei der DATEV bekanntlich sogar Textbausteine bzw. Mustervordrucke. |

    Abweichungen kommen immer mal vor

    Dass in beide Richtungen Abweichungen vorkommen können, gibt es schon, so lange ich als Steuerberater tätig bin (über 20 Jahre), da wir und auch die Mitarbeiter des Finanzamts nicht 100 % fehlerfrei sind, aber doch mit einem erträglichen Prozentsatz.

     

    Seit der Einführung der elektronischen Datenübermittlung nehmen diese Fälle aber beängstigend zu. Besonders peinlich sind die Fälle, wenn - was nicht nur bei mir schon vorgekommen ist, sondern auch bei Kollegen, die ich dahingehend ausdrücklich befragt habe - die Steuererstattung im Steuerbescheid höher ausfällt, als wir sie berechnet haben. Da muss man sich die Frage des Mandanten gefallen lassen, warum er uns überhaupt bezahlt, wenn das Ergebnis der Finanzverwaltung per se günstiger ausfällt. Die Erklärungen unsererseits sind nicht nur nervig, sondern auch zeitintensiv. Besonders schlimm sind die divergierenden Datenübermittlungen im Bereich der Sonderausgaben, wenn man überhaupt von den Versicherungsgesellschaften entsprechende Mitteilungen über gemeldete Zahlen bekommt.