12.12.2016 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Bindung des FA an eine durch arglistige Täuschung erreichte tatsächliche Verständigung
| Das FA ist auch dann an die tatsächliche Verständigung gebunden, wenn diese durch eine arglistige Täuschung des Steuerpflichtigen zustande gekommen ist, aber nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis geführt hat (FG Berlin-Brandenburg 16.7.15, 13 K 13063/13, Abruf-Nr. 186592 ). |
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