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  • 16.01.2015 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Keine Wiedereinsetzung bei falscher Adresse

    | Der Rechtsbeistand muss immer selbst prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde vollständig ist, alle notwendigen Angaben richtig enthält und an das richtige Gericht adressiert ist. Anderenfalls ist ein nach versäumter Rechtsmittelfrist gestellter Wiedereinsetzungsantrag erfolglos (BFH 18.8.14, III B 16/14, Beschluss unter dejure.org ). |