16.01.2015 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Prozessbevollmächtigter muss bei Antrag auf Fristverlängerung nachfragen
| Geht auf einen Fristverlängerungsantrag keine gerichtliche Mitteilung beim Prozessbevollmächtigten ein, muss sich dieser – ggf. durch Rückfrage beim Gericht – rechtzeitig Gewissheit über das tatsächliche Ende der Frist verschaffen (BGH 16.10.14, VII ZB 15/14, Beschluss unter dejure.org ). |
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