· Fachbeitrag · Vorlagepflicht bei der Betriebsprüfung
Freiberufler muss bei BP nicht alle gespeicherten Daten vorlegen
| Führt ein Freiberufler zur Ermittlung der Tageseinnahmen freiwillig eine von seiner PC-Kasse erstellte Datei mit Einzelaufzeichnungen der Bar- verkäufe, ist er in der Regel nicht verpflichtet, diese Datei dem FA bei einer Betriebsprüfung vorzulegen ( FG Hessen 20.4.13, 4 K 422/12 , Abruf-Nr. 131791 ). |
Eine Apothekerin übertrug die Summe der täglichen Bareinnahmen manuell als Grundlage der Buchführung ins Kassenbuch und erstellte freiwillig eine EDV-Datei mit den Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe. Nach Ansicht des FG besteht für die Aufforderung des FA keine Rechtsgrundlage, auch diese Datei vorzulegen. Denn sie liefert an Endverbraucher und ist aufgrund von Größe und Einzelumsatzhäufigkeit weder nach HGB, AO noch nach Berufsrecht verpflichtet, einzelne Barverkäufe aufzuzeichnen.