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  • 08.08.2019 · Fachbeitrag · Aufbewahrungspflichten

    Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum

    | Die Kosten einer zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum sind bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft nicht rückstellungsfähig. Es fehlt an einer öffentlich-rechtlichen wie auch an einer zivilrechtlichen Verpflichtung zur Datenaufbewahrung. Davon unberührt bleibt die jährliche Abzugsfähigkeit der Archivierungsaufwendungen als Betriebsausgaben (BFH 13.2.19, XI R 42/17). |