· Nachricht · Digitalisierung
Baden-Württemberg, Hamburg und das Saarland verpflichten Auftragnehmer zur elektronischen Rechnungsstellung
| Auftragnehmer der öffentlichen Hand in diesen Bundesländern müssen sich seit dem 1.1.22 auf neue technische und rechtliche Vorgaben einstellen. Rechnungen an die öffentliche Verwaltung müssen den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55 entsprechen. Gegenwärtig erfüllen XRechnung sowie ZUGFeRD ab der Version 2.0. diese Vorgaben. |
Bereits seit November 2020 müssen Auftragnehmer des Bundes sowie der Verwaltung in Bremen E-Rechnungen einreichen. Mecklenburg-Vorpommern und Hessen wollen 2023 und 2024 nachziehen.
Gemäß der EU-Richtlinie 2014/55 muss eine E-Rechnung in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen werden, der automatisch/elektronisch weiterverarbeitet werden kann. PDFs erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Weiterführender Hinweis
- Informationen zur E-Rechnung bei DATEV