· Nachricht · Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens
Digitale Belegeinreichung bei Steuererklärung über Mein ELSTER
| Ab Ende des Jahres können Steuerpflichtige der Finanzämter Augsburg-Stadt, Erlangen, Memmingen-Mindelheim und Nürnberg Nord ihre Steuerbelege bei der elektronischen Steuererklärung über Mein ELSTER direkt digital hinterlegen. Wenn die Pilotphase erfolgreich verläuft, können Steuerpflichtige deutschlandweit ab der Steuererklärung 2023 diese Möglichkeit nutzen. |
Das neue System zur digitalen Belegeinreichung „RABE“ (Referenzierung auf Belege) ermöglicht es Steuerpflichtigen, Belege direkt beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung über Mein ELSTER hochzuladen und den jeweiligen Eingabefeldern zuzuordnen. Finanzbehörden können die Belege bei Bedarf digital abrufen, ohne dass eine zusätzliche Anforderung nötig wird. Die direkte Verfügbarkeit der Belege soll den Bearbeitungsprozess beschleunigen, Nachfragen minimieren und die Transparenz erhöhen.
„RABE“ ist Teil der Digitalisierungsoffensive der deutschen Finanzverwaltung, die darauf abzielt, den Besteuerungsprozess effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Neben „RABE“ gibt es mehrere Projekte zur Digitalisierung des Steuerwesens: ELSTER, das seit den 2000er-Jahren die elektronische Steuererklärung ermöglicht; DIVA, ein System zur Datenverarbeitung und Analyse, das die Entscheidungsfindung bei Steuerprüfungen unterstützen soll; und NACHDIGAL, das die Automatisierung und Digitalisierung von Arbeitsabläufen in den Finanzämtern fördert. Diese Projekte verfolgen das gemeinsame Ziel, den Steuerprozess zu modernisieren und die Kommunikation zwischen Steuerzahlern und Behörden zu vereinfachen.
Weiterführender Hinweis:
- Elektronisches Besteuerungsverfahren ‒ Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens ‒ Rechtsgrundlagen, Status Quo und Ausblick (Stockhausen, KP 15.2.19)