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Die NRW-Finanzämter arbeiten ab dem 1.1.24 mit der E-Akte
| Das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW vom 8.7.16) sieht vor, dass sämtliche Akten in Zukunft elektronisch zu führen sind. In der Fassung des EGovG NRW vom 16.2.21 sollen die Behörden spätestens ab dem 1.1.22 ihre Akten elektronisch führen. Die Behörden des Landes, die die elektronische Akte gemeinsam mit der elektronischen Laufmappe einführen, sollen spätestens ab dem 1.1.24 ihre Akten elektronisch führen. Hierzu gehört auch die Finanzverwaltung, die also mit der Umstellung bis Ende dieses Jahres fertig sein muss. |
Bei den Finanzgerichten wird die E-Akte bereits seit Herbst 2019 eingesetzt. In den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen wurde Anfang April 2023 die Einführung der elektronischen Akte in Zivilsachen abgeschlossen.
Weiterführende Hinweise
- E-Akte in Finanzämtern und Gerichten (move - moderne verwaltung 12.4.23)
- Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW)