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  • · Nachricht · Digitalisierung

    Digitaler Finanzbericht: Implementierung eines Rückkanals

    | Der Digitale Finanzbericht (DiFin) erhielt mit dem EBIL-Release 8.13 im November 2022 einen Rückkanal: Steuerberater erhalten seither Kontokorrentkonten und Darlehen mit Einzelinformationen wie Auszahlung, Zinsbindung, Sollzins, Gebühren sowie den Zins- und Tilgungsplänen oder Sicherheitsübersichten. Die Daten können automatisch in die Kanzleisoftware übernommen werden. Als Weiterentwicklung des DiFin soll in einer nächsten Ausbaustufe die Möglichkeit geschaffen werden, dass Steuerberater neben Jahresabschlussinformationen freiwillig auch strukturierte Kontennachweise zum Jahresabschluss des berichtenden Unternehmens an das Kreditinstitut übermitteln können. |

     

    Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein digitaler Standard, mit dem die deutsche Kreditwirtschaft ein Verfahren zur medienbruchfreien elektronischen Übertragung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen anbietet. Der eingereichte Jahresabschluss bzw. die eingereichte Einnahmen-Überschussrechnung ist eine wesentliche Grundlage für die Bonitätsprüfung, zu der finanzierende Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind. Bisher wurden diese Unterlagen in Papierform bzw. als PDF per E-Mail eingereicht, obwohl sie elektronisch erstellt worden sind. Die Zahl der DiFin-Nutzungen steigt seit dem Start im April 2018 stetig. Im Jahr 2022 waren es ca. 60.000 Übermittlungen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 49623027