· Nachricht · Digitalisierung
Kommt die obligatorische E-Rechnung in Deutschland zum 1.1.25?
| Unabhängig vom Rechtsetzungsvorschlag der Europäischen Kommission „VAT in the digital age (ViDA)“, der grundlegende Änderungen im Bereich der Rechnungsstellung enthält, hat das BMF (17.4.23, III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) einen Diskussionsvorschlag zur Änderung des UStG im Zusammenhang mit der Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für inländische B2B-Umsätze vorgelegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Einführung der obligatorischen E-Rechnung bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung nach Art. 395 MwStSystRL gestellt. Die nationalen Regelungen könnten ab dem 1.1.25 Anwendung finden. |
Nach den Vorstellungen des Diskussionspapiers sollen alle Unternehmen die Rechnungserstellung für inländische B2B-Umsätze auf das strukturierte elektronische Rechnungsformat umstellen. Rechnungen in Papierform oder als PDF wären dann passé. Damit sollen der Vorrang der Papierrechnung und die bisher verpflichtende Zustimmung des Empfängers zu einer elektronischen Rechnung entfallen.
Weiterführender Hinweis
- Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung rückt näher (DStV-News 6/23)