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Neue Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung
| Ab 2028 wird eine zentrale Vollmachtsdatenbank (VDB) die Verwaltung von Generalvollmachten vereinfachen. Sie soll den Verwaltungsaufwand für Steuerberater, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger erheblich reduzieren. Anstatt für jeden Sozialversicherungsträger individuelle Vollmachten zu erstellen, können diese künftig zentral hinterlegt und abgerufen werden. Dies führt zu einer schnelleren Bearbeitung und weniger bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten Grundlage hierfür ist eine Regelung im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz. |
Ab Januar 2028 wird die Nutzung der VDB zunächst freiwillig sein, ab Januar 2030 jedoch für alle Sozialversicherungsträger verpflichtend. In den verbleibenden drei Jahren sollen die technischen Grundlagen für die VDB geschaffen werden. Dabei werden insbesondere Fragen zu Datensicherheit und Schnittstellen zu beantworten sein.