· Nachricht · E-Rechnung
Verpflichtende E-Rechnung in Deutschland kommt
| Ab dem 1.1.25 müssen Unternehmen im B2B-Bereich (Business-to-Business) in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 EUR gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Ab dem 1.1.28 müssen dann Unternehmen im B2B-Bereich in Deutschland E-Rechnungen versenden. Eine frühzeitige Umstellung auf die E-Rechnung bietet Steuerkanzleien die Chance, ihre Digitalisierung voranzutreiben und Produktivitätsreserven zu heben. |
Vorteile einer frühzeitigen Umstellung von Kanzlei (und Mandanten):
- Vermeidung von bösen Überraschungen und Zeitdruck kurz vor den Stichtagen durch rechtzeitige Vorbereitung der internen Prozesse und Stammdaten.
- Nutzung des Produktivitätspotenzials durch Reduzierung manueller Tätigkeiten und Verwaltungszeiten im Rechnungseingangs- und Finanzbuchhaltungsprozess.
- Proaktive Beratung der Mandanten bei der Umstellung auf die E-Rechnung dank vorhandenem Knowhow zu Buchhaltung, Rechnungsprozessen und Digitalisierung. Dies kann als Katalysator für die Transformation zur Beraterkanzlei genutzt werden.
- Digitalisierung der Kanzlei und Etablierung medienbruchfreier Datenaustauschprozesse mit Mandanten zur Effizienzsteigerung.
Quelle: ID 49976849