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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Anwalt muss Antrag auf Aussetzung der Vollziehung elektronisch übermitteln

    | Nach § 52d S. 1 FGO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Vorschrift ist zum 1.1.22 in Kraft getreten (Art. 26 Abs. 7 i. V. m. Art. 6 Nr. 4 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13, BGBl I 13, Nr. 62, S. 3786; FG Münster 22.2.22, 8 V 2/22). |

     

    Die Steuerpflichtige hatte, vertreten durch ihren Anwalt, bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung per Telefax gestellt. Das FG Münster hat den Antrag abgelehnt, weil er nicht als elektronisches Dokument übermittelt wurde. Ein Telefax ist, unabhängig davon, ob es über das Telefonnetz oder als Computerfax übersandt wird, kein elektronisches Dokument.

     

    Es handelte sich auch nicht um einen Fall der Ersatzeinreichung. Nach § 52d S. 3 FGO bleibt, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei nach S. 4 die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist.

     

    • Alles Wichtige zum beSt und zur Steuerberaterplattform

    Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.

     

    Der IWW Informationsdiensts KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:

     

    • Digitale Kanzleiprozesse ‒ Mit dem beSt von der analogen zur digitalen Unterschriftenmappe (KP 22, 164)
    • Alles Wichtige, damit Sie am 1.1.23 mit dem beSt sofort durchstarten können (KP 22, 149)
    • Die Steuerberaterplattform auf der Zielgeraden ‒ Interview mit BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum (KP 22, 146)
    • Digitalisierung des Berufsstands: Steuerberaterplattform und beS ‒ Das kommt auf die Beraterschaft zu (Derlath, KP-Beitrag vom 9.8.22)
     
    Quelle: ID 48103489