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  • · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr

    Frist um 13 Sekunden überschritten

    | Der von einem Rechtsanwalt über das besondere Anwaltspostfach (beA) gemäß § 52d, § 52a Abs. 1, 2 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO in elektronischer Form übermittelte Schriftsatz (hier die Begründung einer NZB) geht dann bei Gericht ein, wenn er auf dem für das Gericht eingerichteten Server im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach gespeichert ist (vgl. § 52a Abs. 5 S. 1 FGO; Anschluss an BGH 11.5.21, VIII ZB 9/20, NJW 21, 2201, Rz.18; BFH 25.5.22, X B 158/21). |

     

    Dem Rechtsanwalt war für die Begründung seiner Nichtzulassungsbeschwerde eine Fristverlängerung bis zum 10.2.22 gewährt worden. Die auf jenen Tag datierte Beschwerdebegründung übermittelte er als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Der automatisiert erstellte Prüf- und Transfervermerk vom 11.2.22 weist aus, dass das Dokument am 11.2.22 um „00:00:12“ (Stunden:Minuten:Sekunden) auf dem Server des BFH eingegangen ist.

     

    § 52a Abs. 5 S. 1 FGO (gleichlautend: § 130a Abs. 5 S. 1 ZPO) bestimmt, dass ein elektronisches Dokument eingegangen ist, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist. Auf die behördeninterne Weiterleitung oder darauf, wann es elektronisch von einem Client-Rechner abgeholt wird, kommt es nicht an (BGH 25.8.20, VI ZB 79/19, Rz. 18; BGH 14.5.20, X ZR 119/18, Rz. 14).

     

    • Alles Wichtige zum beSt und zur Steuerberaterplattform

    Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.

     

    Der IWW Informationsdienst KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:

     

    • Digitale Kanzleiprozesse ‒ Mit dem beSt von der analogen zur digitalen Unterschriftenmappe (KP 22, 164)
    • Alles Wichtige, damit Sie am 1.1.23 mit dem beSt sofort durchstarten können (KP 22, 149)
    • Die Steuerberaterplattform auf der Zielgeraden ‒ Interview mit BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum (KP 22, 146)
    • Digitalisierung des Berufsstands: Steuerberaterplattform und beSt ‒ Das kommt auf die Beraterschaft zu (Derlath, KP-Beitrag vom 9.8.22)
     
    Quelle: ID 48559341