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Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt im Dezember
| Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Mitte September verabschiedet werden, nachdem das Bundeskabinett den Regierungsentwurf Ende Juli 22 beschlossen hat. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.19 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („EU-Whistleblower-Richtlinie“) in deutsches Recht umgesetzt werden, was eigentlich schon im Dezember 21 hätte geschehen sein sollen. Das HinSchG wird voraussichtlich im Dezember 22 in Kraft treten. |
Das HinSchG schützt hinweisgebende natürliche Personen (z.B. Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige etc.), die Verstöße an interne oder externe Meldestellen weitergeben, die ihnen bei der Berufsausübung bekannt werden, vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen. Das Gesetz verpflichtet Behörden und Unternehmen ab 50 Beschäftigten, ein spezielles System für Hinweisgeber zu betreiben. Betriebe von 50 - 249 Beschäftigten bekommen dafür bis Ende 23 Zeit.
Weiterführende HinweisE
- Besserer Schutz für Hinweisgeber (BMJ-Seite zum Referentenentwurf)
- Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Webseite des BMJ zum Hinweisgeberschutzgesetz)