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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

    | Das BMJ hat einen Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt, dass nun den Ländern und Verbänden vorliegt. Im Juni will das Kabinett darüber beschließen. Das Gesetz könnte dann voraussichtlich im Herbst inkrafttreten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll sich auf EU-Recht und nationales Recht beziehen. Laut Entwurf sind Ärzten und Rechtsanwälte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen ‒ nicht jedoch Steuerberater. |

     

    Der DStV sieht hierin eine Ungleichbehandlung. Auch Steuerberater hätten eine besondere Stellung als Organ der Steuerrechtspflege. Der Schutz des Mandatsgeheimnisses und die damit einhergehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit dürfe im Ergebnis nicht allein von der Frage abhängen, ob die Beratung zufälligerweise durch einen Steuerberater oder durch einen Rechtsanwalt erfolge. Bereits deshalb sei eine Gleichstellung der Rechtsanwälte und Steuerberater auch beim Hinweisgeberschutz zwingend.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Geplanter Hinweisgeberschutz: DStV warnt vor Zwei-Klassen-Steuerberatung (DStV 12.5.22)
    Quelle: ID 48364993