· Fachbeitrag · Krisenberatung
Was Steuerberater zur Corona-Haftungsprävention tun können
| Wie viele Milliarden EUR für die Rettung der Wirtschaft ‒ unter anfänglich recht chaotischen Umständen ‒ ausgegeben wurden, kann (heute noch) keiner sagen. Ob Beantragung von Kurzarbeitergeld, Leistungen nach IfSG, Soforthilfe oder Überbrückungsgeld ‒ an der Vergabe wirkten immer auch Steuerberater mit. Alle ‒ Staat, Banken und Mandanten ‒ haben sich auf die Beurteilungen der Steuerberater verlassen. Diese zentrale Stellung birgt ein enormes Haftungspotenzial. Deswegen hat KP Kanzleiführung professionell ein besonderes Corona-Paket zur Haftungsprävention für Steuerberater geschnürt. |
| ||
| Sonderausgabe | Abruf-Nr. 46481328 |
| Musterformulierung | Abruf-Nr. 46496975 |
| Musteranschreiben | Abruf-Nr. 46483550 |
| Sonderbeitrag | Abruf-Nr. 46737231 |
| Musterformulierung | Abruf-Nr. 46737452 |
| Musterformulierung | Abruf-Nr. 46737453 |
Sie können die Dokumente auf www.iww.de herunterladen, wenn Sie den Link anklicken oder die Abruf-Nummern in das Feld für die Suche eingeben. Voraussetzung hierfür sind ein Abonnement von KP Kanzleiführung professionell oder ein Tagespass.