· Fachbeitrag · Neue Geschäftsfelder
Der Steuerberater als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz
| Die BStBK hat die Hinweise zu den vereinbaren Tätigkeiten um die „Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz“ ergänzt. |
Steuerberater sollen so eine Hilfestellung für den Einstieg in dieses neue Aufgabenfeld erhalten. Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe und Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen verpflichtet. Diese werden von Steuerberatern geprüft. Mit ihren Allgemeinen Hinweisen und den bereits vorliegenden 26 Hinweisen für vereinbare Tätigkeiten gibt die BStBK grundsätzliche Informationen und unverbindliche Empfehlungen an den Berufsstand weiter. Die Hinweisreihe wird von der BStBK stetig erweitert. Bereits 2019 sind die Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters im Bereich vereinbare Tätigkeiten als Wohnimmobilienverwalter und für die Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer aktualisiert worden.
Die Hinweise sind im Berufsrechtlichen Handbuch (https://bit.ly/2RyEW4t)veröffentlicht.