· Nachricht · Steuerberaterplattform/beSt
Für die Steuerberaterplattform/das besondere Steuerberaterpostfach ist der neue Personalausweis mit eID erforderlich
| Am 1.1.23 soll die Steuerberaterplattform starten. Damit Steuerberater sich beim besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) anmelden können, benötigen sie zur einmaligen Identifizierung und Authentifizierung den neuen Personalausweis (nPA) mit eID als Identifizierungs- und Authentifizierungsmedium. |
Um den Ausweis einzulesen, ist ein Lesegerät oder ein Smartphone erforderlich, das die „AusweisApp“ unterstützt. Die BStBK weist Steuerberater darauf hin, rechtzeitig die technischen Voraussetzungen zu überprüfen, insbesondere ob die eID-Funktion des Personalausweises freigeschaltet ist und sie ggf. freischalten zu lassen oder einen neuen elektronischen Personalausweis zu beantragen.
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Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.
Der IWW Informationsdiensts KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:
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