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  • · Nachricht · Steuerberaterplattform/beSt

    Für die Steuerberaterplattform/das besondere Steuerberaterpostfach ist der neue Personalausweis mit eID erforderlich

    | Am 1.1.23 soll die Steuerberaterplattform starten. Damit Steuerberater sich beim besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) anmelden können, benötigen sie zur einmaligen Identifizierung und Authentifizierung den neuen Personalausweis (nPA) mit eID als Identifizierungs- und Authentifizierungsmedium. |

     

    Um den Ausweis einzulesen, ist ein Lesegerät oder ein Smartphone erforderlich, das die „AusweisApp“ unterstützt. Die BStBK weist Steuerberater darauf hin, rechtzeitig die technischen Voraussetzungen zu überprüfen, insbesondere ob die eID-Funktion des Personalausweises freigeschaltet ist und sie ggf. freischalten zu lassen oder einen neuen elektronischen Personalausweis zu beantragen.

     

    • Alles Wichtige zum beSt und zur Steuerberaterplattform

    Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.

     

    Der IWW Informationsdiensts KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:

     

    • Digitale Kanzleiprozesse ‒ Mit dem beSt von der analogen zur digitalen Unterschriftenmappe (KP 22, 164)
    • Alles Wichtige, damit Sie am 1.1.23 mit dem beSt sofort durchstarten können (KP 22, 149)
    • Die Steuerberaterplattform auf der Zielgeraden ‒ Interview mit BStBK-Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum (KP 22, 146)
    • Digitalisierung des Berufsstands: Steuerberaterplattform und beS ‒ Das kommt auf die Beraterschaft zu (Derlath, KP-Beitrag vom 9.8.22)
     
    Quelle: ID 48182951