· Nachricht · Steuerstrafverfahren
Durchsuchung und Beschlagnahme beim nicht beschuldigten Steuerberater
| Ausforschungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei einem bislang unverdächtigen Berufsangehörigen verletzen das Willkürverbot im Ermittlungsverfahren und stehen im Widerspruch zu § 97 StPO (Beschlagnahmeverbot) und §160a StPO (Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern) ‒ auch wenn gegen einen Mandanten der Verdacht der Steuerhinterziehung besteht (BVerfG 30.11.21, 2 BvR 2038/18). |
Die Steufa ermittelte gegen den Mandanten wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Das AG begründete die (durchgeführten) Maßnahmen beim Steuerberater mit dem Verdacht der Beihilfe (§ 27 StGB). Allerdings lagen zu diesem Zeitpunkt noch keine verdachtsbegründenden Anhaltspunkte vor. Eine Durchsuchung bzw. die Durchsicht oder Beschlagnahme von Unterlagen dürfen jedoch nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind, denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus.