· Nachricht · Umsatzsteuer
FAQ-Katalog des BMF zur E-Rechnung seit dem 1.1.25
| Seit dem 1.1.25 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Der FAQ-Katalog soll Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung geben. |
Folgende Fragen werden beantwortet:
- Warum wird die verpflichtende E‑Rechnung eingeführt?
- Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
- Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
- Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
- Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung?
- Brauchen Unternehmen eine Leitweg‑ID?
- Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
- Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
- In welchem Umfang muss eine E‑Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen?
- Müssen E‑Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
- Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E‑Rechnung?
- Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E‑Rechnungen?
- Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
- Wie kann eine E‑Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?
- Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?
Weiterführender Hinweis
- Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 (BMF)
Quelle: ID 50245982