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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    FAQ-Katalog des BMF zur E-Rechnung seit dem 1.1.25

    | Seit dem 1.1.25 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Der FAQ-Katalog soll Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung geben. |

     

    Folgende Fragen werden beantwortet:

     

    • Warum wird die verpflichtende E‑Rechnung eingeführt?
    • Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?
    • Was ist ein „inländisches Unternehmen“?
    • Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?
    • Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung?
    • Brauchen Unternehmen eine Leitweg‑ID?
    • Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?
    • Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?
    • In welchem Umfang muss eine E‑Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen?
    • Müssen E‑Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?
    • Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E‑Rechnung?
    • Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E‑Rechnungen?
    • Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden?
    • Wie kann eine E‑Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?
    • Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden?

     

    Weiterführender Hinweis

    • Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 (BMF)
    Quelle: ID 50245982