20.10.2021 · Nachricht · Verfahrensrecht
Keine verlängerte Erklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für Angehörige der steuerberatenden Berufe in eigenen..
| Die verlängerte Erklärungsfrist des § 149 Abs. 3 AO i. d. F. des StModernG gilt nicht für die eigene Steuererklärung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe und seines mit ihm nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten (BFH 27.8.21, VIII B 36/21 ). |
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