Der Vermögensverfall wird vermutet, wenn der Steuerberater in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen ist. Die Gründe, die zu diesen Eintragungen geführt haben, sind unerheblich. Auch streitige Steuerforderungen können die Vermutung eines Vermögensverfalls begründen (FG Hamburg 4.4.24, 6 K 112/20, NZB BFH VII B 64/24).
Um einen Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen, ist ein tatsächlicher Missbrauch der Daten nicht notwendig. Es reicht die zu begründende Befürchtung, dass die Daten in die Hände Dritter gelangt sein ...
Das FA Niedersachsen (24.4.24, 13 K 114/23 und 13 K 115/23) hat entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Einreichung von Klagen auch dann gilt, wenn die Klage über das beklagte FA erhoben wird.
Berufsträgern steht seit dem 1.1.23 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, sodass gerade in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze & Co. als elektronische Dokumente zu übermitteln sind. Der BFH hat jedoch in jüngster Rechtsprechung diese strenge Nutzungspflicht des beSt entschärft. Was dieses im Einzelfall bedeutet, ist nachfolgend zu betrachten.
Nach Meinung des BFH und der ihm mittlerweile einhellig folgenden FGe sind Steuerberater seit dem 1.1.23 verpflichtet, das beSt aktiv zu nutzen (BFH 28.4.23, XI B 101/22). Eine aktuelle Entscheidung des X.
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gebietet kein anonymisiertes ...
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Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen (BFH 26.7.23, II R 4/21).